Bereits 5 Jahre sind vergangen, seit die Bausupport Group gegründet und am 30.03.2021 im Handelsregister…
Abschaffung des Eigenmietwerts – jetzt steuerlich profitieren
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat vor etwas mehr als einem halben Jahr entschieden, den Eigenmietwert abzuschaffen. Der Abstimmungsentscheid wird aber nicht von heute auf morgen umgesetzt, sondern die Umsetzung erfolgt nach einer Übergangsphase, die bis Ende 2028 andauert. Nach Ablauf der Übergangsfrist treten per 1. Januar 2029 auf Kantons- und Bundesebene verbindliche Änderungen in Kraft.
Die viel diskutierte „Entlastung“ der Eigentümer bringt gleichzeitig eine entscheidende Veränderung mit sich. Die bisherigen Steuerabzüge für Unterhaltskosten und Modernisierungen sind somit ab 2029 nicht mehr möglich. Investitionen sollten daher bewusst vorher geplant und umgesetzt werden. Denn aktuell gilt noch:
- Investitionen in Küche / Bad können über die nächsten Jahre verteilt werden
- Energetische Sanierungen reduzieren neben Energiekosten auch die Steuerlast
- Auch ein reiner Heizungsersatz ist steuerlich abziehbar
Die gute Nachricht ist, dass jetzt noch genügend Zeit bleibt, anstehende Investitionen in selbstbewohnte Liegenschaften sorgfältig zu planen. Wenn Sie in den nächsten zwei Jahren noch eine Heizungserneuerung oder eine energetische Sanierung von Ihrem Haus vor haben, oder in Ihrer Wohnung noch die Küche oder das Bad sanieret werden soll – Wir stehen Ihnen sehr gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
